Für 2020 gibt es für das Wanderfahrerzeichen besondere Regelungen. Details findet ihr auf den Seiten der Kanujugend NRW. Die Fahrtenbücher im Bezirk 4 müssen bis zum 16. Oktober 2020 an Jakob Meylahn, Margaretenstr. 54, 51147 Köln, gesendet werden.
Schüler und Jugend Wanderfahrerabzeichen | ||
Allgemein: | ||
Alter | 7 - 17 Jahre | |
Wertungszeitraum | 1. Oktober jeden Jahres bis zum 30. September des folgenden Jahres |
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Vorraussetzungen |
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Schüler Abzeichen | ||
Vorraussetzungen |
07 bis 10 Jahre: 150 km 11 bis 12 Jahre: 250 km davon Teilnahme an drei Gemeinschaftsfahrten je Kanusportjahr |
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Schüler Silber |
Bronze Abzeichen Mindestalter 9 Jahre 600 km Gesamtleistung alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs |
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Schüler Gold |
Silber Abzeichen Mindestalter 11 Jahre 1100 km Gesamtleistung |
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Jugend Abzeichen | ||
Leistungen des Schüler-Abzeichens werden nicht angerechnet. | ||
Vorraussetzungen |
13 bis 14 Jahre: 350 km 15 bis 17 Jahre: 450 km davon Teilnahme an mind. fünf Gemeinschaftsfahrten je Kanusportjahr
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Jugend Silber |
Bronze Abzeichen verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des bronzenen Abzeichens Mindestalter 15 Jahren 1.300 Kilometer Gesamtleistung alters- und kanusportspezifischer Ökologiekurs |
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Jugend Gold |
Silber Abzeichen verliehen bei erneuter Erfüllung nach Verleihung des silbernen Abzeichens Mindestalter 16 Jahren 2.300 Kilometer Gesamtleistung Sicherheitskurs nach DKV-Richtlinien/DLRG Bronze |
Stand April 2011 (Auszug aus der Wandersportordnung des DKV)
Euer Ansprechpartner im Bezirk 4: Lisa und Katja sowie Jakob Meylahn, Jugenddelegierte Bezirk 4
Ausführliche Infos sowie Anträge gibt es auf der Webseite der Kanujugend
Für 2020 gibt es für das Wanderfahrerzeichen besondere Regelungen. Details findet ihr auf den Seiten der Kanujugend NRW. Die Fahrtenbücher im Bezirk 4 müssen bis zum 16. Oktober 2020 an Jakob Meylahn, Margaretenstr. 54, 51147 Köln, gesendet werden.
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